Fast jeder, der über eine Folierung nachdenkt, fragt sich: „Komme ich damit durch den TÜV?“ und „Muss ich etwas anmelden?“ Die gute Nachricht: Das meiste, was man mit Folie macht, ist völlig legal und erfordert keinen Behördengang. Vier Punkte verdienen aber Aufmerksamkeit: der komplette Farbwechsel, die Scheiben, die Leuchten und Spiegelchrom.
Dieser Ratgeber dient der Orientierung und gibt die in Deutschland und Österreich üblichen Regeln wieder. Vorschriften können sich ändern, und jeder Prüfer hat einen gewissen Ermessensspielraum: Im Zweifel fragen Sie vorab bei Ihrer Zulassungsstelle oder Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ oder in Österreich Ihre §57a-Werkstatt) nach.
Überblick: Was Sie dürfen
| Was Sie vorhaben | Erlaubt? | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Farbe des ganzen Autos ändern | Ja | Neue Hauptfarbe der Zulassungsstelle melden und die Versicherung informieren |
| Dach, Motorhaube, Spiegelkappen oder Chrome Delete | Ja | Nichts Besonderes |
| Ganzes Auto in Spiegelchrom | Vorher beim Prüfer nachfragen | Kann andere Verkehrsteilnehmer blenden |
| Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe tönen | Ja | Bauartgenehmigte Folie mit Prüfzeichen, zwei Außenspiegel, Unterlagen im Auto |
| Windschutzscheibe oder vordere Seitenscheiben tönen | Nein | Für den Straßenverkehr nicht zulässig |
| Scheinwerfer tönen | Nein | Verändert das abgestrahlte Licht |
| Rückleuchten und Blinker tönen | Nein | Die Betriebserlaubnis kann erlöschen |
| Werbebeschriftung | Ja | Keine Nachahmung von Polizei-, Rettungs- oder Behördenfahrzeugen |
Die Farbe des ganzen Autos ändern
In Deutschland ist die Fahrzeugfarbe in Feld R der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Ändert sich durch eine Vollfolierung die Hauptfarbe, melden Sie die neue Farbe unverzüglich der Zulassungsstelle (§ 15 FZV), damit die Papiere stimmen. Eine Abnahme durch TÜV oder DEKRA ist dafür nicht nötig, denn die Folie verändert nichts an der Technik des Fahrzeugs.
In Österreich steht die Farbe ebenfalls im Zulassungsschein. Fragen Sie vor einem kompletten Farbwechsel bei Ihrer Zulassungsstelle nach, ob die Eintragung geändert werden muss.
In beiden Ländern gilt: Informieren Sie Ihre Versicherung. So ist das Auto bei Diebstahl oder Schaden eindeutig zuzuordnen, und manche Verträge verlangen, dass Änderungen gemeldet werden.
Teilfolierungen wie Dach, Motorhaube, Spiegelkappen oder Chrome Delete ändern die Hauptfarbe nicht und lösen keine Pflichten aus.
Kommt ein foliertes Auto durch die Hauptuntersuchung?
Ja. Bei der HU in Deutschland und der §57a-Begutachtung („Pickerl“) in Österreich wird die Verkehrssicherheit geprüft. Der Prüfer kann darauf achten, dass die Folie sauber haftet, keine losen Stücke oder hochstehenden Kanten hat, die sich während der Fahrt lösen könnten, und weder Leuchten noch Kennzeichen oder die eingeschlagene Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) verdeckt. Passen außerdem Farbe und Papiere zusammen, gibt es keinen Grund zur Beanstandung.
Spiegelchrom
Ein paar Details in Chrom sind unproblematisch. Ein komplett in Spiegelchrom foliertes Auto ist etwas anderes: In der Sonne kann es andere Verkehrsteilnehmer blenden, und manche Prüfer beanstanden das. Wenn Sie einen Metall-Look für das ganze Auto möchten, erzielen Chrom matt und satin einen ähnlichen Effekt ohne Spiegelungen.
Getönte Scheiben
Für Scheiben gelten klare Regeln:
- Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Sie dürfen mit einer bauartgenehmigten Folie mit Prüfzeichen getönt werden, wenn das Auto zwei Außenspiegel hat. Die Genehmigungsunterlagen gehören ins Auto.
- Windschutzscheibe und vordere Seitenscheiben: Sie dürfen in Deutschland nicht nachträglich getönt werden; auch in Österreich ist das für den Straßenverkehr nicht zulässig.
Unser Scheibentönungsfolie-Set ist für die hinteren Scheiben gedacht. Für diese Folie liegt keine deutsche oder österreichische Betriebserlaubnis vor: Prüfen Sie deshalb vor dem Verkleben, welche Vorschriften für Ihr Fahrzeug gelten, und fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Prüfstelle nach.
Scheinwerfer und Rückleuchten tönen
Leuchten müssen ihre genehmigte Lichtfarbe und Lichtstärke behalten: Scheinwerfer dürfen nicht getönt werden, und in Deutschland kann auch das Tönen von Rückleuchten und Blinkern die Betriebserlaubnis erlöschen lassen. Deshalb sind Tönungsfolien für Scheinwerfer und Rückleuchten für Showcars, Motorsport oder Bereiche des Gehäuses gedacht, die nicht leuchten. Die transparente Schutzfolie dagegen schützt die Scheinwerfer nur vor Steinschlägen, ohne etwas zu verändern.
Weitere Regeln
- Kennzeichen: Sie dürfen weder verdeckt noch getönt oder sonst verändert werden.
- Werbebeschriftung: erlaubt, darf aber nicht Polizei-, Rettungs- oder Behördenfahrzeuge nachahmen. Mehr dazu unter Fahrzeugbeschriftung.
- Außenspiegel: Foliert wird die Kappe, nie das Spiegelglas.
So dokumentieren Sie die Änderung
Auch wenn kein Behördengang nötig ist, sollten Sie belegen können, was auf dem Auto ist und seit wann:
- Machen Sie Vorher-nachher-Fotos vom ganzen Auto und aus der Nähe, mit Datum. Bei einem kompletten Farbwechsel fotografieren Sie auch Türeinstiege und Motorraum, wo die Originalfarbe zu sehen ist.
- Heben Sie die Rechnungen auf – für die Folie und, wenn eine Werkstatt foliert, für die Arbeit. Sie helfen bei der Versicherung und belegen den Wert der Arbeit.
- Notieren Sie den genauen Farbnamen und die Artikelnummer der Folie. Muss eines Tages ein Teil neu foliert werden, bestellen Sie genau dieselbe Farbe.
- Wenn Sie Scheiben tönen, bewahren Sie die Unterlagen der Folie bei den Fahrzeugpapieren auf.
Was Sie Ihre Versicherung fragen sollten
Jede Versicherung hat eigene Bedingungen. Fragen Sie deshalb nach und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben, per E-Mail oder im Kundenportal. Diese Fragen sind sinnvoll:
- Muss ich den Farbwechsel melden? Ändert sich etwas am Vertrag oder am Beitrag?
- Ersetzen Sie bei einem Schaden die Folie des beschädigten Teils oder nur den Lack?
- Brauchen Sie Fotos oder die Rechnung der Folie, damit sie berücksichtigt wird?
- Brauchen Sie bei getönten Scheiben ein Dokument?
Lautet die Antwort, dass nichts nötig ist: umso besser. Bewahren Sie die E-Mail bei Ihren übrigen Unterlagen auf.
Was Sie den Prüfer vorher fragen sollten
Die echten Fragezeichen betreffen die Leuchten und stark spiegelnde Finishs. Wenn Sie so etwas vorhaben, fragen Sie vorher bei Ihrer Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ) oder in Österreich bei Ihrer §57a-Werkstatt nach:
- Wenn Sie das ganze Auto in Spiegelchrom folieren wollen: ob das beanstandet wird. Falls ja, bieten Satinfolien einen Metall-Look ohne Spiegeleffekt.
- Wenn Sie Scheiben tönen möchten: welche Folie und welche Unterlagen für Ihr Fahrzeug akzeptiert werden.
- Wenn Sie Teile von Leuchtengehäusen folieren wollen: ob dabei wirklich keine leuchtende Fläche verdeckt wird.
Und prüfen Sie das Auto vor der Hauptuntersuchung selbst: keine hochstehenden Kanten, keine losen Stücke, und Leuchten, Kennzeichen und FIN müssen frei sein.
Wenn Sie das Auto verkaufen
Sagen Sie es dem Käufer und zeigen Sie ihm die Fotos der Originalfarbe. Für viele ist das ein Pluspunkt: Unter der Folie ist der Lack vor Sonne und Kratzern geschützt geblieben. Möchte er lieber die Werksfarbe, lässt sich die Folie mit Wärme abziehen, ohne den Lack zu beschädigen – wie, erklären wir in Autofolie entfernen. Haben Sie die Hauptfarbe in den Papieren ändern lassen, melden Sie nach dem Entfernen auch die Rückkehr zur Originalfarbe. Und wenn Sie gerade über einen kompletten Farbwechsel nachdenken, starten Sie mit der Vollfolierung.
Häufige Fragen
Muss ich eine Vollfolierung bei der Zulassungsstelle melden?
In Deutschland ja, wenn sich die Hauptfarbe ändert: Die Farbe steht in Feld R der Zulassungsbescheinigung Teil I. Eine TÜV-Abnahme ist nicht nötig. In Österreich fragen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle nach. Teilfolierungen müssen nicht gemeldet werden.
Komme ich mit einem folierten Auto durch den TÜV?
Ja. Der Prüfer achtet nur darauf, dass die Folie sauber haftet, Leuchten, Kennzeichen und FIN nicht verdeckt und sich nichts lösen kann. Bei einem Farbwechsel sollten die Papiere die neue Farbe zeigen.
Darf ich die Scheiben meines Autos tönen?
Ja, die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe, mit bauartgenehmigter Folie und zwei Außenspiegeln. Windschutzscheibe und vordere Seitenscheiben dürfen nicht nachträglich getönt werden.
Darf ich Scheinwerfer oder Rückleuchten tönen?
Für den Straßenverkehr nicht: Leuchten müssen ihre genehmigte Lichtfarbe und Lichtstärke behalten, sonst kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Tönungsfolien für Leuchten sind für Showcars und Motorsport gedacht.
Komme ich mit schwarz foliertem Dach oder schwarzer Motorhaube durch den TÜV?
Ja. Das sind Teilfolierungen, die die Hauptfarbe des Autos nicht ändern, deshalb ist keine Meldung nötig. Bei der Hauptuntersuchung wird nur darauf geachtet, dass die Folie sauber haftet.
Was muss ich bei getönten Scheiben beachten?
Die Folie gehört nur auf die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe, und das Auto braucht zwei Außenspiegel. Klären Sie vor dem Verkleben mit Ihrer Prüfstelle, welche Folie und welche Unterlagen für Ihr Fahrzeug akzeptiert werden, und bewahren Sie die Unterlagen bei den Fahrzeugpapieren auf.
Darf ich die transparente Schutzfolie auf die Scheinwerfer kleben?
Die transparente Schutzfolie verändert weder Farbe noch Licht der Scheinwerfer: Sie schützt sie nur vor Steinschlägen. Tönen dürfen Sie Scheinwerfer dagegen nicht.



